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   VG Stuttgart, 11.12.2012 - 5 K 4749/10   

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https://dejure.org/2012,43997
VG Stuttgart, 11.12.2012 - 5 K 4749/10 (https://dejure.org/2012,43997)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 11.12.2012 - 5 K 4749/10 (https://dejure.org/2012,43997)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - 5 K 4749/10 (https://dejure.org/2012,43997)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung für eine Spielhalle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses bei einer Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine Spielhalle bei mangelnder Erteilbarkeit einer Erlaubnis für den Betrieb der Spielhalle nach dem GlüG BW

  • vdai.de PDF

    Kein Rechtsschutzbedürfnis einer Klage auf Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung für eine Spielhalle bei Nichterfüllung der Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb dieser Spielhalle nach dem baden-württembergischen Landesglücksspielgesetz ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erledigung Hauptsache; Baugenehmigung; Bauvorbescheid; Bauplanungsrecht; BauNVO; Sonstiges Gewerbeordnungsrecht einschließlich Spielbank - Ausschluss von Vergnügungsstätten; Erledigung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Landesglückspielgesetz; Mindestabstand; Mischgebiet; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Baugenehmigung für nach dem Landesglücksspielgesetz nicht genehmigte Spielhalle

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Spielhalle ab 29.11.2012 muss Mindestabstand von 500m einhalten

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Der Betrieb einer Spielhalle bedarf nach dem am 29.11.2012 in Kraft getretenen baden-württembergischen Landesglücksspielgesetz einer Erlaubnis, die zu versagen ist, wenn die Mindestabstände von 500 m zu einer anderen Spielhalle sowie zu Schulen nicht eingehalten werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Baugenehmigung für Spielhalle setzt Mindestabstände von 500 m zu anderen Spielhallen und Schulen voraus - Baden-Württembergisches Landesglückspielgesetz untersagt Betrieb von Spielhallen bei nicht eingehaltenen Mindestabständen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.12.2012 - 5 K 4749/10
    Ihr ist es dann nicht verwehrt, auf derartige Bauanträge mit der Aufstellung eines neuen oder der Änderung eines bestehenden Bebauungsplans zu reagieren, die dem fraglichen Vorhaben die rechtliche Grundlage entzieht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 - 4 NB 8/90 -, NVwZ 1991, 875; OVG Hamburg, Urt. v. 12.12.2007 - 2 E 4/04.N -, BRS 73 Nr. 25).
  • BVerwG, 15.03.2000 - 4 B 18.00

    Klage gegen die Genehmigung für die Einrichtung einer Prägewerkstatt für

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.12.2012 - 5 K 4749/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehören Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung nicht stets oder zumindest in der Regel zu den Grundzügen der Planung (Beschl. v. 15.03.2000 - 4 B 18/00 -, NVwZ-RR 2000, 759; Urt. v. 29.01.2009 - 4 C 16/07 -, BRS 74 Nr. 2).
  • BVerwG, 04.09.2008 - 4 BN 9.08

    Anforderungen an eine Grundsatzrevision bei Inbezugnahme von Landesrecht;

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.12.2012 - 5 K 4749/10
    Es entspricht einem allgemeinen städtebaulichen Erfahrungssatz, dass sich Vergnügungsstätten negativ auf ihre Umgebung auswirken können (sog. trading-down-Effekt); solche Auswirkungen können bereits von wenigen oder gar nur von einer Vergnügungsstätte ausgehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.09.2008 - 4 BN 9/08 -, BRS 73 Nr. 26).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07

    Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren;

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.12.2012 - 5 K 4749/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehören Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung nicht stets oder zumindest in der Regel zu den Grundzügen der Planung (Beschl. v. 15.03.2000 - 4 B 18/00 -, NVwZ-RR 2000, 759; Urt. v. 29.01.2009 - 4 C 16/07 -, BRS 74 Nr. 2).
  • BVerwG, 04.08.2009 - 4 CN 4.08

    Grundzüge der Planung; vereinfachtes Verfahren; Planänderung; Wechsel des

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.12.2012 - 5 K 4749/10
    Der Ausschluss von Vergnügungsstätten hat des Weiteren keine umwelterheblichen Auswirkungen, so dass insoweit das vereinfachte Verfahren auch unter der gemeinschaftsrechtlich gebotenen Umweltprüfung, worauf das Europarechtsanpassungsgesetz Bau vom 24.06.2004 (BGBl. I S. 1359) beruht, zulässig war (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.08.2009 - 4 CN 4/08 -, BVerwGE 134, 264) und es einer Umweltprüfung samt Umweltbericht nicht bedurfte (§ 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB).
  • OVG Hamburg, 12.12.2007 - 2 E 4/04
    Auszug aus VG Stuttgart, 11.12.2012 - 5 K 4749/10
    Ihr ist es dann nicht verwehrt, auf derartige Bauanträge mit der Aufstellung eines neuen oder der Änderung eines bestehenden Bebauungsplans zu reagieren, die dem fraglichen Vorhaben die rechtliche Grundlage entzieht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 - 4 NB 8/90 -, NVwZ 1991, 875; OVG Hamburg, Urt. v. 12.12.2007 - 2 E 4/04.N -, BRS 73 Nr. 25).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.12.2012 - 5 K 4749/10
    Das Gebot gerechter Abwägung ist verletzt, wenn eine sachgerechte Abwägung überhaupt nicht stattfand - Abwägungsausfall -, wenn in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wurde, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss - Abwägungsdefizit -, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt wurde - Abwägungsfehlgewichtung - oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen Belangen in einer Weise vorgenommen wurde, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht - Abwägungsdisproportionalität (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105/66 -, BVerwGE 34, 301, 309).
  • BVerwG, 21.02.1973 - I WB 173.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.12.2012 - 5 K 4749/10
    Allgemein ist davon auszugehen, dass eine Hauptsache dann erledigt ist, wenn die Klage nachträglich aus dem Kläger nicht zurechenbaren Gründen unzulässig oder unbegründet wurde, wenn also das Rechtsschutzziel aus Gründen, die nicht in der Einflusssphäre des Klägers liegen, in dem Prozessverfahren nicht mehr zu erlangen ist, weil es entweder bereits außerhalb des Prozesses erreicht wurde oder überhaupt nicht mehr erreicht werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.1973 - I WB 173/72 -, BVerwGE 46, 81, 82; Beschl. v. 15.08.1988 - 4 B 89/88 -, NVwZ 1989, 48 = BRS 48 Nr. 159 = Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 82).
  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78

    Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.12.2012 - 5 K 4749/10
    Die in der Rechtsprechung entschiedenen Fälle einer nachträglichen Änderung der Rechtslage betreffen hauptsächlich die jeweiligen Rechtsgebiete, die Grundlage für die erstrebten Verwaltungsakte gewesen sind - für eine Baugenehmigung folglich baurechtliche Vorschriften (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.10.1980 - 4 C 3/78 -, BVerwGE 61, 128, 135 = DVBl. 1981, 401) oder hinsichtlich des Antrags auf Erteilung einer Fahrerlaubnis Vorschriften des Straßenverkehrsrechts (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.04.1994 - 11 C 60/92 -, NVwZ-RR 1995, 172 = DVBl. 1994, 1192; VGH Bad.-Württ. Urt. v. 29.07.2003 - 10 S 2316/02 -, VBlBW 2003, 475).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 N 4.86

    Ausschluß von Vergnügungsstätten im Kerngebiet)

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.12.2012 - 5 K 4749/10
    In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass Vergnügungsstätten in Kern- oder Mischgebieten ausgeschlossen werden können, sofern die allgemeine Zweckbestimmung des Baugebiets gewahrt bleibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.05.1987 - 4 N 4/86 -, BVerwGE 77, 308; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.03.2005 - 1524/04 -, NVwZ-RR 2006, 170; VG Augsburg, Urt. v. 12.11.2003 - Au 5 K 01.1573 -, juris).
  • BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 89.88

    Bauliche Anlage - Beseitigung - Nachbarklage - Erledigung - Bauaufsichtliche

  • BVerwG, 09.05.1989 - 1 B 166.88

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Rechtswidrigkeit eines polizeilichen

  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 60.92

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Ablehnungsbescheid - Rechtswidrigkeit - Änderung

  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 C 4.98

    Fortsetzungsfeststellungsklage; erledigendes Ereignis, Zeitpunkt; Zeitraum;

  • BVerwG, 15.03.2012 - 4 BN 9.12

    Spannungsfeld zwischen konservativer Planung und Verhinderungsplanung

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2003 - 10 S 2316/02

    Verwertung getilgter Straftaten; Erledigung durch Rechtsänderung -

  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2005 - 3 S 1524/04

    Nutzungsausschlüsse im Kerngebiet; Sicherung durch Veränderungssperre

  • VG Augsburg, 12.11.2003 - Au 5 K 01.1573
  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2013 - 5 S 29/12

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Gaststätte in eine

    Hierfür könnte zwar sprechen, dass dem Kläger die nunmehr nach diesem Gesetz erforderliche Erlaubnis nach § 41 LGlüG nicht erteilt werden könnte, weil die Voraussetzungen des § 42 LGlüG nicht erfüllt sind, sodass er von der begehrten Baugenehmigung letztlich keinen Gebrauch machen könnte (so VG Stuttgart, Urt. v. 11.12.2012 - 5 K 4749/10 -, ZfWG 2013, 142; ebenso BayVGH, Urt. v. 20.12.2012 - 2 B 12.1977 -, BayVBl 2013, 275; VG Gelsenkirchen, Urt. 17.01.2013 - 5 K 4936/11 -, ZfWG 2013, 226).
  • VG Arnsberg, 21.10.2013 - 1 L 395/13

    Auswirkungen einer fehlenden Konzession für die Vermittlung von Sportwetten auf

    vgl. Landtags-Drucksache 16/17, S. 42; zu einem einschränkenden Verständnis von ähnlichen Abstandsvorschriften vgl. ferner VG Stuttgart, Urteil vom 11. Dezember 2012 - 5 K 4749/10 -, juris Rn. 19.
  • VG Freiburg, 16.04.2013 - 3 K 1045/11

    Ausschluss von Vergnügungsstätten und damit auch von Spielhallen im gesamten

    Das Rechtsschutzinteresse ist dadurch jedoch nicht entfallen (so aber Bay. VGH Urt. v. 20.12.2012 - 2 B 12.1977, VG Stuttgart, Urt. v. 11.12.2012 - 5 K 4749/10 - und VG Gelsenkirchen, Urt. v. 17.01.2013 - 5 K 4936/11 -, jeweils juris).
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